Rechtsanwalt Mehring Anwalt für Strafrecht

Wir begrüssen Sie auf unserer Internetpräsenz.

Um Ihnen einen besseren Service zu bieten, nutzen wir die Möglichkeit der neuen Kommunikationsmedien. Wir hoffen Ihnen damit einen besseren Überblick unserer Tätigkeiten zu gewähren, sowie eine Anlaufstelle bei strafrechtlich relevanten Problemen.Im wesentlichen auf dem Gebiet des Straf- und Steuerrechts in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und in angrenzenden Staaten tätig, bietet unsere Kanzlei Ihnen eine Qualifikation bei der Beratung und Verteidigung in Straf – und Steuersachen.Eine auf diese Rechtsgebiete ausgerichtete Kanzlei kann der Polizei, der Steuerfahndung, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll und den sonstigen Finanzbehörden und Gerichten unter Berücksichtigung der vielen Neuerungen, gerade im Steuerrecht, effektiv standhalten und diesen mit einer Strategie auf gleichem Niveau begegnen.

 

Sie sind

- Beschuldigter in einem  Ermittlungsverfahren

- Angeklagter in einem Strafverfahren

Hier finden Sie die notwendigen Informationen, wichtige Tipps:

Was müssen Sie beachten ? Was können Sie tun ?

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Telefonnummer für Notfälle: 0172-6635556

Die Weichen dafür werden oft im Rahmen der Betriebsprüfung oder im Ermittlungsverfahren gestellt. Je eher daher der Beschuldigte einen Verteidiger beauftragt, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten.

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Strafrechtliche Risiken für Geschäftsführer und Vorstände

Konnte man noch vor etwa 15 Jahren sagen, dass strafrechtliche Vorwürfe für Geschäftsführer und Vorstände von kleinen Unternehmen bis hin zu Dax-Konzernen in der Regel kein Thema waren, so hat sich spätestens seit dem Mannesmannverfahren der Wind gründlich gedreht.

Gerade auch im Zuge der derzeitigen Banken- und Finanzkrise sind die strafrechtlichen Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln ständig verschärft worden.

Ständig werden von der Politik neue meist höhere Anforderungen an die Unternehmensverantwortlichen gestellt.

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Kreditbetrug

Der BGH hat mit Beschluss vom 05.05.2009 einen Schuldspruch des LG Düsseldorf bestätigt, wonach die Hereingabe von minderwertigen Sicherheiten um einen Betrug im Sinne von § 263 StGB handeln kann.

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