Hehlerei
Der Hehlerei macht sich nach § 259 StGB strafbar, wer eine widerrechtlich erlangte Sache kauft oder verkauft.
Bedeutung hat die Hehlerei nicht nur als Anschlusstat bei den sogenannten Vermögensdelik-ten wie Diebstahl nach §242 StGB, Einbruch nach § 243 StGB, bei Drogendelikten sondern vor allem inzwischen bei den Ebaykunden.
Vorsicht also bei sehr günstigen Erwerben aus dem Internet.
Bei der von Schnäppchenjägern erworbenen sehr günstigen Ware könnte es sich um Diebes-gut handeln. Dann wäre regelmäßig der Tatbestand der Hehlerei verwirktlich.
Im Jahre 2007 verurteilte das Amtsgericht Pforzheim einen Ebaykäufer wegen Hehlerei. Er hatte dabei ein Navigationssystem bei einer Ebayauktion sehr günstig erworben. Die Ware stammte aus Polen. Nach Ansicht der Amtsrichterin hätte er bei dem sehr günstigen Ein-kaufspreis von 681,00 € inklusive Versandkosten bei einem Neupreis von über 2000,00 € stutzig werden müssen. Da er dies nicht getan hatte, wurde er wegen Hehlerei verurteilt.
Denn so das Amtsgericht Pforzheim, daraus ergebe sich der zwingende Schluss, das der E-baykäufer zumindest billigend in Kauf genommen hat, das die Sache aus einer rechtswidrigen Vortat stammen könnte.
