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Allgemein gilt die Aussage: bevor der Beschuldigte Angaben zur Sache macht, sollte er einen Verteidiger hinzuziehen, denn Aussagefehler im Ermittlungsverfahren sind in der Hauptverhandlung schwer zu korrigieren.

In dem Zusammenhang ein Wort zur Rolle des Verteidigers im Strafverfahren nach deutschem Recht.
In amerikanischen Justizfilmen sieht man immer den „theatralischen“ Auftritt von Verteidigern vor Gericht. Dort machte diese Vorgehensweise auch sind, denn im Gegensatz zu deutschen Gerichten, welche überwiegend mit Berufsrichtern besetzt sind, die sehr genau den Akteninhalt kennen, sind amerikanische Gerichte im Rahmen der Jury ausschließlich mit „Laienrichtern“ besetzt, die nur den Eindruck der Hauptverhandlung haben und den Akteninhalt nicht kennen.

Insofern liegt die Arbeit des Deutschen Strafverteidigers in der Vorbereitung oder auch in der Vermeidung des Verfahrens.

An dieser Stelle ist die weitere Klärung einer aufgestellten Frage angebracht:
Der Verteidiger ist frei wählbar, unabhängig davon wo er seinen Kanzleisitz hat. Der Verteidiger darf in Strafsachen auch vor jedem Gericht in Deutschland auftreten, unabhängig von der jeweiligen Instanz.

 Hinweis:
Rechtsanwalt Mehring ist nicht der einzige Verteidiger in Strafsachen, der bundesweit vor allen Strafgerichten verteidigt.