Drogenstrafrecht


Drogenstrafrecht nimmt im strafrechtlichen Bereich einen breiten Raum ein.

Die Ermittlungsbehörden fahnden nach Dealern ( Händlern), Verteilern , Kurieren und gegen den einzelnen Drogenkonsumenten selbst.

Unter Strafe gestellt ist vieles. Handeltreiben, also der Verkauf, der In - und Export von Drogen, der Anbau, der Erwerb, die Abgabe, der Transport und vieles mehr.
Oftmals bleibt es aber nicht bei der Strafbarkeit nach dem Strafgesetz und dem Betäubungsmittelgesetz. Möglich sind auch andere Sanktionen, die wehtun: Entziehung der Fahrerlaubnis, Berufsverbot, Entziehung irgendwelcher Bescheinigungen ( Jagdschein, Bootsschein u.ä.)

Bei Ihren Ermitllungen gehen die Behörden nicht zimperlich vor und bedienen sich sämtlicher Ermittlungsmethoden:
Telefonüberwachung und Observation von Ihnen und Ihrer Familie, Auswertung der Daten Ihres Handys, Einsatz verdeckter Ermittler und V- Leute, Durchsuchung von Wohnung , Büro, Werkstatt, Auto und Beschlagnahme.

Schlimmstenfalls kommt auch eine vorläufige Festnahme oder Haft auf Sie zu.

Als erfahrener Strafverteidiger für das Betäubungsmittelstrafrecht in NRW, als Nachbar zu den Niederlanden, verteidige ich Mandanten regelmäßig vor den Gerichten in

Aachen - Arnsberg - Bielefeld - Bochum - Bonn - Bottrop - Detmold - Dortmund - Düsseldorf - Duisburg - Essen - Gelsenkirchen - Gronau - Gütersloh - Hagen - Hamm - Herford - Herne - Höxter - Kleve - Krefeld - Köln - Lemgo - Lünen - Minden - Mönchengladbach - Mühlheim an der Ruhr - Münster - Oberhausen - Paderborn - Recklinghausen - Siegen - Warburg - Witten

Selbstverständlich verteidige ich auch bundesweit und mache Pflichtverteidigungen. Sollten Sie inhaftiert sein, werden Sie innerhalb von drei Tagen besucht.

Beachten Sie, daß ich viele Staatsanwälte und Richter persönlich kenne und dies die Kommunikation erleichtert und vor allem Ihnen dies zu Gute kommt.

Bei der Verteidigung im Drogenstrafrecht ist vieles Erfahrung. Nur ein Veteidiger, der bereits auf diesem Gebiet verteidigt hat, ist in der Lage, die Besonderheiten zu Ihren Gunsten zu prüfen und erfolgreich hervorzuheben:


- Möglichkeit der Einstellung bei Eigenkonsum
- Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei fundierter Aufklärungshilfe
- Therapie statt Strafe



Von mir und meinem Team werden Sie kompetent und zu fairen und erschwinglichen Preisen vertreten.

In vielen Fällen kann die Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Auch bei Großverfahren kann oft die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Sofort zeigen wir die Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht.
Wir kontaktieren nach Akteneinsicht sofort die zuständigen Staatsanwälte und Richter und versuchen schon vor dem Hauptverfahren Absprachen zu treffen. Im Hauptverfahren selbst werden Sie erfolgreich und redegewandt vertreten.

 

Wichtig ist jedoch eines immer :

Machen Sie keine Aussagen zur Sache, ohne Rücksprache mit einem Verteidiger!