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Meine Kernkompetenzen

Strafrecht

„Straf­ver­tei­di­gung ist Kampf, Kampf um die Rechte des Beschul­dig­ten im Wider­streit mit den Organen des Staates, die dem Kampf zur Verfol­gung von Straf­ta­ten zu genügen haben.“
Straf­ver­tei­di­ger Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers

Wir kämpfen für Sie, für eine Aufklä­rung der Wahrheit, für ein faires Verfah­ren – unabhän­gig davon, ob Sie Gerech­tig­keit als Opfer einer Straf­tat wollen oder Beschul­dig­ter in einem Straf­ver­fah­ren sind.

Bei mir und meinem Team von erfah­re­nen Priva­termitt­lern, Wirtschafts­pro­fi­lern mit guten Kontak­ten zu staat­li­chen Stellen und Diens­ten in Deutsch­land und inter­na­tio­nal sind Sie mit Ihrer Vertei­di­gung und Ihren Anlie­gen in guten Händen.

Mit persön­li­chem Engage­ment und allen recht­li­chen Mitteln entwer­fen wir eine Strate­gie, die zum Errei­chen der gemein­sam definier­ten Ziele notwen­dig ist. Sie sind bei uns kein Fall „XY“, der im Rahmen von Routine abgear­bei­tet wird, sondern ein Mensch in Not, Bedräng­nis mit den dazu gehöri­gen Emotio­nen, Bedürf­nis­sen und Notwendigkeiten.

Notfall­num­mer der Anwalts­kanz­lei Mehring: +49 1520 6111711

Nahezu 24 Stunden an 365 Tagen geschaltet.

Nennen Sie deutlich Ihren Namen, Ihre Erreich­bar­keit und Ihr Anliegen.

Sollten Sie auf dieser Notfall­num­mer einmal nieman­den errei­chen, sprechen Sie trotz­dem auf die Mailbox.

Vorge­hens­weise

In fast allen Staaten dieser Erde gilt für einen, einer Straf­tat Verdäch­tig­ten, die Unschulds­ver­mu­tung bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Verur­tei­lung. Die beste Straf­ver­tei­di­gung beginnt schon im Ermitt­lungs­ver­fah­ren. Bereits dort kann ein erfah­re­ner Straf­ver­tei­di­ger Einfluss auf den Verlauf eines Straf­ver­fah­rens nehmen.

 

Hierbei wird mit persön­li­chem Engage­ment und allen Mitteln der Straf­pro­zess­ord­nung versucht, im Rahmen der vorher mit Ihnen abgespro­che­nen Strate­gie, auf das Verfah­ren einzuwirken.

 

Sie liefern die Tatsa­chen aus Ihrer Sicht, wir versu­chen mit eigenen Ermitt­lun­gen und aus Gesprä­chen mit Polizei, Staats­an­walt­schaf­ten und Gericht und Einsicht­nahme in die Akte und alle Beweis­mit­tel, eine Strate­gie für Sie zu entwer­fen, die zum Errei­chen der gemein­sam definier­ten Ziele notwen­dig ist.

 

Ein erfah­re­ner Straf­ver­tei­di­ger weiß, ob er den harten Kampf, die leise Sprache der Diplo­ma­tie oder einfach eine gewisse Beson­nen­heit an den Tag legen muss. Natür­lich kostet dies Geld. Aber kein oder ein schlech­ter Straf­ver­tei­di­ger kostet mehr Geld und noch mehr an Chancen auf ein faires Verfah­ren, die Wahrung der eigenen Existenz.

Honorar und Abrechnung

In der Regel wird der Vertei­di­ger im Straf­recht von Ihnen selbst bezahlt. Die Kosten für einen solchen Wahlver­tei­di­ger bestim­men sich nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG).

 

Außer der Abrech­nung nach dem RVG können Sie auch mit dem Vertei­di­ger eine Honorar­ver­ein­ba­rung abschlie­ßen. In dieser wird das Honorar nach Stunden­sät­zen, pro Verhand­lungs­tag oder pauscha­liert nach Ermitt­lungs­ver­fah­ren und Haupt­ver­hand­lung festge­legt. Bei Beginn des Manda­tes wird in der Regel ein angemes­se­ner Vorschuss verein­bart. Ein Erfolgs­ho­no­rar ist in Deutsch­land verbo­ten und wird keines­falls akzeptiert.

 

Kosten­er­stat­tung nach dem Verschul­dens­prin­zip wie im Zivil­recht kann es allen­falls im Falle eines Freispruchs geben.

Wirtschafts­straf­ta­ten

Gerade bei Wirtschafts­kri­mi­na­li­tät: Betrug, Untreue, Unter­schla­gung, Cyber­crime und Wirtschafts­spio­nage. Wir folgen dem Weg des Geldes und damit dem Weg des Täters. Wir schrei­ben keine endlo­sen Briefe, die meist nichts bringen. Wir gehen hin und sprechen mit Zeugen aus dem Umfeld des Täters.

 

Die Ressour­cen bei Polizei und der Justiz sind begrenzt. Noch einmal an dieser Stelle: Die Polizei und die Justiz haben die Pflicht zur Ermitt­lung einer Straf­tat mit den ihnen zur Verfü­gung stehen­den Mitteln. Aber sie sind nicht allein zustän­dig. Auch Rechts­an­wälte, Privat­de­tek­tive und sogar Privat­leute dürfen ermit­teln.  Wir ermit­teln im Täter­um­feld mit Zeugen­be­fra­gun­gen, Abfra­gen von Daten­ban­ken und öffent­li­chen Regis­tern. Dabei ergän­zen wir die Akte der Polizei und der Staatsanwaltschaften.

Straf­ta­ten gegen Leib, Leben und Gesundheit

Auch in diesem Straf­ta­ten­kom­plex, der Straf­ta­ten wie Entfüh­rung, Raub, Menschen­han­del, Entfüh­rung und Sexual­straf­ta­ten beinhal­tet, treffen Opfer und deren Angehö­rige oft auf einen schwer­fäl­li­gen staat­li­chen Apparat, der auch mal abwie­gelt, anstatt sofort zu ermitteln.

 

Wir fragen öffent­li­che Regis­ter ab. Dabei ist der „ Anwalts­ti­tel“ durch­aus hilfreich. Überall, sei es natio­nal oder inter­na­tio­nal, kann ich als Rechts­an­walt eher Zutritt zu Gefäng­nis­sen, Behör­den und Ermitt­lungs­dienst­stel­len bekom­men, als jeder Detektiv.

 

Wir kreisen dabei den Täter ein mittels eines Geflechts aus Zeugen­be­fra­gun­gen, Beschat­tun­gen vor Ort und Ermitt­lun­gen im Umfeld des Täters. Manch­mal kennen wir den Täter besser als sein nahes Umfeld. Wir wissen, dass dies manch­mal auch Gefah­ren birgt. Darauf sind wir vorbereitet.

9 Goldene Regeln für Durchsuchungen
  1. Öffnen Sie die Tür.
  2. Durch­su­chungs­be­schluß zeigen und aushän­di­gen lassen.
  3. Keine Aussage machen.
  4. Rechts­an­walt anrufen und bitten, zu kommen.
  5. Bleiben Sie ruhig und sachlich.
  6. Öffnen Sie Behält­nisse, Schränke und Computer.
  7. Wider­spre­chen Sie der Sicher­stel­lung und Mitnahme von Sachen.
  8. Geben Sie Mitar­bei­tern die Anwei­sung, keine Aussage zu machen und verstän­di­gen Sie ggf. die Geschäftsführung.
  9. Machen Sie – wenn möglich – Kopien von beschlag­nahm­ten Urkun­den, Akten und Festplatten.
5 Goldene Regeln für Festnahme und Verhaftung
  1. Bleiben Sie ruhig und kontrolliert.
  2. Leisten Sie keinen physi­schen Widerstand
  3. Lassen Sie sich den Haftbe­fehl zeigen und aushän­di­gen. Bei einer vorläu­fi­gen Festnahme fragen Sie nach dem Grund. 
  4. Rechts­an­walt anrufen und bitten, sofort zu kommen.
  5. Machen Sie keine Aussage.

Erbrecht

Wenn ein Angehö­ri­ger verstor­ben ist, müssen die Angehö­ri­gen nicht nur die Trauer bewäl­ti­gen, sondern sie müssen schnell an weltli­che Dinge organi­sie­ren wie die Bestat­tung und das Besor­gen von Sterbe­ur­kun­den. Darun­ter fallen die Fragen rund um das Erbe.

Aber es gibt auch zu Lebzei­ten zahlrei­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten im Wege der vorweg­ge­nom­me­nen Erbfolge, der Testa­ments­ge­stal­tung und der Errich­tung von Vermächtnissen.

  • Gibt es ein Testament?
    • Gilt die gesetz­li­che Erbfolge?
  • Wer ist Erbe?
  • Welche Rechte haben enterbte Ehegat­ten und Kinder?
  • Wem steht ein Pflicht­teil zu, und, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Gibt es im Nachlass ein aktives Unter­neh­men, wie ist die dortige Nachfolge geregelt?
  • Welche Möglich­kei­ten gibt es in einer zerstrit­te­nen Erbengemeinschaft?
  • Ist eine Testa­ments­voll­stre­ckung angeordnet?

Allgemeines Zivilrecht

Das Zivil­recht ist in Deutsch­land eines der größten Rechts­ge­biete. Es wird gelegent­lich auch Privat­recht oder Bürger­li­ches Recht genannt und ist vor allem im Bürger­li­chen Gesetz­buch geregelt. Gleich­zei­tig existie­ren jedoch zahlrei­che Spezi­al­ge­setze wie beispiels­weise das Arbeits­zeit­ge­setz oder das Handels­ge­setz­buch.

Neben dem Erbrecht bin ich aber auch noch in folgen­den wirtschafts­recht­li­chen und zivil­recht­li­chen Themen­fel­dern für Sie tätig.

  • Gesell­schafts­recht
  • Insol­venz­recht in der Beratung
  • Restruk­tu­rie­rung
  • Mergers & Aquisitions
  • WEG- Recht
  • Mietrecht
  • Vertrags­recht

Pferderecht

Ein Tier kann unser treus­ter Partner sein, in allen Lebens­la­gen. Und genauso loyal sollten Sie es auch vertre­ten können, wenn es zum Rechts­streit kommt. Ich bin dabei gern an Ihrer Seite.

Grund­sätz­lich fallen unter den Begriff „Pferde­recht“ sämtli­che Strei­tig­kei­ten, die einen Bezug zum Pferd oder zum Pferde­sport aufwei­sen. Es handelt sich hierbei nicht um ein klassi­sches juris­ti­sches Rechts­ge­biet, sondern um eine stark im Wachs­tum befind­li­che Spezialmaterie.

Das Pferde­recht hat Anknüp­fungs­punkte zu verschie­dens­ten Rechts­ge­bie­ten. Das Spektrum reicht von Gewähr­leis­tungs­strei­tig­kei­ten beim Pferde­kauf, Schadens­er­satz­for­de­run­gen nach Unfäl­len mit Pferden, Strei­tig­kei­ten über Einstel­ler­ver­träge, vereins- und verbands­recht­li­che Fragen bis hin zur Tierarzthaftung.

  • Pferde­kauf
  • Haftung des Tierarz­tes und des Hufschmieds
  • Ankaufs­un­ter­su­chung
  • Reit- und Weideunfälle
  • Schadens­er­satz­an­sprü­che
  • Haftungs­fra­gen
  • Vertrags­ge­stal­tung

Über mich

Ich verstehe mich als klassi­scher Hausju­rist (Genera­list) alter Prägung, ähnlich wie ein Hausarzt im medizi­ni­schen Bereich, wirtschaft­lich denkend und handelnd, zuver­läs­sig, pragma­tisch sowie lösungs­ori­en­tiert, mit Eigen­i­nia­tive und Durch­set­zungs­ver­mö­gen, motivie­rend und sozial kompetent.

Die ersten Sporen habe ich mir als Jurist, in den Geschäfts­fel­dern M&A, Deutsche KMU nach Osteu­ropa zu bringen, verdient. Danach war ich im Wesent­li­chen auf dem Gebiet des Straf­rechts in der gesam­ten Bundes­re­pu­blik und in angren­zen­den Staaten tätig.

Aber ich bringe nicht nur 30 Berufs­jahre als Rechts­an­walt im Straf­recht mit, sondern auch im Erbrecht und im Wirtschafts­recht. Durch lange Jahre als Unter­neh­mens­ju­rist bin ich daneben vertraut mit Restruk­tu­rie­run­gen und Sanie­run­gen im In- und Ausland.

Rechtsanwalt Mehring